Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen "Geschichtsverein Dormagen e.V.".
- Sitz des Vereins ist Dormagen.
- Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Neuss eingetragen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes `Steuerbegünstigte Zwecke` der Abgabenordnung.
Zweck
Zweck des Vereins ist, die Erforschung der Heimatgeschichte und Vermittlung der Kenntnisse an die Bürger durch Publikationen und Veranstaltungen (Voträge,
Besichtigungen, Seminare, Exkursionen usw.), Schutz, Sicherung, Erhaltung und Dokumentation von Zeugnissen der Kunst, Geschichte und Kultur.
Der Verein kann Mitglied anderer Vereine werden, die gleiche Zwecke verfolgen und/oder überörtliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr im 1. Quartal vom Vorsitzenden einberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn mindestens 20 % der
Mitglieder dies durch einen schriftlich begründeten Antrag verlangen.
- Die Einladung ergeht schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung, mindstens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Versammlungsleiter ist ein Mitglied des Vorstandes. Die
Mitgliederversammlung wählt einen Schriftführer/in, die/der den Ablauf der Mitgliederversammlung mit allen Beschlüssen und Ergebnissen protokolliert und zusammen mit der/die Vorsitzenden
unterzeichnet.
- Die Mitgliederversammlung wählt aus den Mitgliedern den geschäftsführenden Vorstand für die Dauer von zwei Jahren:
- Vorsitzende/r
- stellvertrende/r Vorsitzende/r
- Schatzmeister/in
- Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen für die Dauer von zwei Jahren.
- Wahlen erfolgen durch Zuruf. Sie müssen geheim erfolgen, wenn ein anwesendes Mitglied dies fordert. Kann keiner der Kandidaten die einfache Mehrheit auf sich
vereinigen, ist die Wahl zu wiederholen.
- In der ersten Mitgliederversammlung nach Ablauf eines Geschäftsjahres erstattet der Vorstand den Geschäftsbericht und legt die Jahresrechnung vor. Die
Kassenprüfer/innen berichten das Ergebnis ihrer Kassenprüfung.
- Die Mitgliederversamlung beschließt über:
- die Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderungen
- Mitgliedsbeiträge
- Auflösung des Vereins.
Bei allen Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Fachausschüsse
Wenn es die Arbeit des Vereins erfordert, kann der Vorstand Fachausschüsse bilden. Hierfür ist ein/e Leiter/in zu berufen und die Aufgabe klar zu formulieren und zu
begrenzen.
Auflösung des Vereins
Im Falle einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Dormagen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich der
Kulturpflege zu verwenden hat. Der Verein hat ein Vorschlagsrecht.
Inkrafttreten
Diese geänderte Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 14. Mai 2008 beschlossen. Sie tritt mit demselben Tag in Kraft. Gleichzeitig wird die Satzung vom 10. März 2005 aufgehoben.
Dormagen, den 14. Mai 2008
(Unterschriften)